Für Mieter:innen & Eigentümer:innen

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Die wichtigsten Formulare haben wir hier für Sie gesammelt. So sind Sie nicht an Geschäftszeiten gebunden, haben das benötigte Formular jederzeit griffbereit und können es in Ruhe ausfüllen.

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      Sie benötigen einen neuen Schlüssel?
      Egal ob Sie diesen verloren haben oder einen weiteren brauchen: zur Nachbestellung benötigen Sie eine Vollmacht beim Schlüsseldienst.
      Füllen Sie bitte das Onlineformular aus und Sie erhalten von uns die Vollmacht in den nächsten Tagen!
      Wichtige Information:
      Bei Verlust Ihres Wohnungsschlüssels benötigen wir eine amtliche Verlustmeldung. Anderenfalls sind wir verpflichtet das Wohnungsschloss (bei Kündigung der Wohnung) zu tauschen - was hohe Kosten nach sich zieht.

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        Wichtige Informationen

        für Mieter:innen & Eigentümer:innen

        HIER FINDEN SIE EINEN ÜBERBLICK DER THEMEN, WELCHE BEWOHNER:INNEN UND AUCH EIGENTÜMER:INNEN AM HÄUFIGSTEN BESCHÄFTIGEN.

        Wir hoffen, Ihre Fragen mit dieser Information beantworten zu können. Für die Abklärung von Details und die persönliche Beratung sind wir selbstverständlich gerne für Sie da.

        KONTAKTIEREN SIE UNS EINFACH TELEFONISCH ODER PER E-MAIL.

        Allgemeine Themen
        Meldepflicht

        Meldepflicht

        • Die Anmeldung ist innerhalb von 3 Tagen ab Bezug der neuen Wohnung durchzuführen.
        • Die Anmeldung muss bei der zuständigen Stelle (Gemeinde, Magistrat oder Bezirksamt Wien) erfolgen.
        • Das Anmeldeformular muss von dem/der Unterkunftsgeber:in unterschrieben sein.
        • Unterkunftsgeber:in ist jene Person, die dem/der Unterkunftsnehmer:in tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise:
          • Der/die Eigentümer:in eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung kann sich selbst, Mitbewohner:innen (z.B. Lebensgefährten, Familienangehörige) oder dem/der Hauptmieter:in Unterkunft gewähren.
          • Der/die Hauptmieter:in kann Mitbewohner:innen oder Untermieter:innen Unterkunft gewähren.
          •  Der/die Untermieter:in kann Mitbewohner:innen Unterkunft gewähren.
        • Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Reisepass oder die Geburtsurkunde.
        • Das Anmeldeformular finden Sie hier oder in unserem Download-Bereich.
        • Weitere nützliche Informationen erhalten Sie bei www.oesterreich.gv.at
        Versicherung

        Versicherung

        Zum Schutz des Gebäudes haben wir eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Folgende Risiken sind dadurch versichert:

        • Haftpflichtversicherung (Dachlawinen, Stürze auf Gehsteigen, …)
        • Feuerversicherung (Wohnungsbrände)
        • Leitungswasserversicherung (Rohrbrüche, Verstopfungen, …)
        • Sturmschadenversicherung (Sturm, Hagel, Schneedruck – je nach Beschlussfassung)
        • Glasbruchversicherung

        Die Haushaltsversicherung schützt Ihren Wohnungsinhalt gegen die unterschiedlichsten Gefahren. Diese muss von Ihnen persönlich abgeschlossen werden.

        Namensänderung

        Namensänderung

        Bei Namensänderungen ersuchen wir um sofortige  Kontaktaufnahme mit uns unter Beibringung eines Nachweises bezüglich des Änderungsgrundes.

        Betriebskosten

        Betriebskosten

        • Je nachdem, um welche Kostenart und Nutzung es sich handelt, kommen verschiedene Steuersätze in der Betriebskostenjahresabrechnung zur Anwendung:
          • Heizkosten 20 %
          • Wohnkosten (Miete und Betriebskosten) 10 %
          • Grundsteuer 0 %
        • Ein allfälliges Guthaben aus der Jahresabrechnung wird bei bestehenden Einzugsermächtigungen automatisch bei der übernächsten Vorschreibung berücksichtigt.
        • Bei bestehendem Dauerauftrag ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit unserem Büro. Um die Auszahlung des Guthabens in die Wege leiten zu können, benötigen wir Ihre Kontonummer.
        Schlüsselverlust

        Schlüsselverlust

        Bei Verlust Ihres Wohnungsschlüssels benötigen wir eine amtliche Verlustmeldung. Anderenfalls sind wir verpflichtet, das Wohnungsschloss (bei Kündigung der Wohnung) zu tauschen, was hohe Kosten nach sich zieht.

        Schadensmeldung

        Schadensmeldung

        • Bei Schäden, die während unserer Bürozeiten auftreten, ersuchen wir um sofortige Kontaktaufnahme mit uns oder um Schadensmeldung über unser Schadensformular.
        • Bei rasch zu bearbeitenden Schäden und Schäden bei Gefahr im Verzug außerhalb der Bürozeiten ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Notdienst (z.B. Sanitär, Elektro, etc.). Die zuständige Firma finden Sie hier.
        • Eine Meldung an die Hausverwaltung ist jedenfalls notwendig, um eine Versicherungsdeckung der Kosten abzuklären.
        Reinigung/Winterdienst

        Reinigung/Winterdienst

        Um Haftungsproblematiken zu vermeiden und sichere Verkehrswege zu gewährleisten, wird die Reinigung bzw. der Winterdienst gemäß den Verkehrssicherungspflichten durch eine Firma bzw. beauftragte Person laut Straßenverkehrsordnung erledigt.

        Bei Eigenreinigung/Selbstdurchführung muss der Verwaltung ein genauer Reinigungs- bzw. Räumplan (Was? Wo? Wer? Wann?) vorliegen. Liegt dies nicht vor, ist die Verwaltung aus Haftungsgründen verpflichtet, die Reinigung und Schneeräumung kostenpflichtig an ein Unternehmen zu übertragen.

        für Mieter:innen
        Kündigung des Mietverhältnisses

        Im Falle einer Kündigung senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular mit Ihren Daten und dem gewünschten Kündigungstermin.

        Formular

        Die vereinbarte Kündigungsfrist beginnt mit dem Einlangen Ihrer Kündigung bei uns (Achtung: Monatsende!).

        Für die Besichtigung und die Rückgabe Ihrer Wohnung werden wir uns mit Ihnen so rasch wie möglich in Verbindung setzen.

        Förderungen bzw. Wohnunterstützung

        Wohnen ist ein wesentliches Grundbedürfnis des Menschen. Die Wohnunterstützung soll dabei helfen, den Zugang zu Wohnraum für alle Menschen in der Steiermark möglich zu machen.

        Alles Wissenswerte und die Möglichkeit die Wohnunterstützung online zu beantragen, finden Sie hier.

        Todesfall

        Im Falle des Versterbens der Mieterin bzw. des Mieters ersuchen wir um Benachrichtigung unter Nennung des bearbeitenden Verlassenschaftskurators (z.B. Notar). Wir helfen Ihnen gerne, weitere Schritte einzuleiten.

        Übertragung und Abtretung der Mietrechte

        Da die Abtretung und Übertragung von Mietrechten verschiedenen gesetzlichen Regelungen folgen, können die Zulässigkeit und die Bedingungen nur im Einzelfall beurteilt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Auskünfte.

        Veränderungen in der Wohnung

        Veränderungen in der Wohnung, die in Zusammenhang mit der Bausubstanz stehen, bedürfen jedenfalls der Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin.

        Bei der Malerei ist darauf zu achten, dass nur weiß oder Pastellfarben durch den/die Vermieter:in bei Rückgabe akzeptiert werden müssen.

        Betriebskosten bei leerer Wohnung

        Während der Leerstehung sind die Betriebskosten von dem/der Vermieter:in bzw. Eigentümer:in zu tragen.

        Tierhaltung

        Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich. Jedoch sind mietvertragliche Regelungen zu berücksichtigen.

        Mietvertragsgebühr

        Bei Wohnungsmietverträgen ist derzeit keine Vertragsgebühr zu entrichten. Bei anderen Mietverträgen richtet sich die Vertragsgebühr nach der Laufzeit und den vereinbarten Leistungen.

        Betriebskostenschuld nach Mieterwechsel

        Gemäß Mietrechtsgesetz ist jene:r Mieter:in zahlungspflichtig, der/die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung Mieter:in ist.

        Bei den Heizkosten wird nur die tatsächliche Mietzeit bezogen auf das Jahr berücksichtigt und Sie bezahlen nur für die anteilige Mietzeit.

        Tausch des Warmwasserboilers

        Bei den derzeit unklaren gesetzlichen Regelungen ist der/die Vermieter:in im Vollanwendungsbereich des MRG (Mietrechtsgesetzes) erhaltungspflichtig und übernimmt die Kosten für den Austausch unter der Bedingung, dass der/die Mieter:in eine jährliche Wartung des Boilers nachweislich durchführen hat lassen.

        (Warm)Wasser- und Heizkosten

        Bei Vorhandensein von Verbrauchsermittlungsgeräten erfolgt im Normalfall die Verteilung nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz.

        Montage von Sat-Antennen und Firmenschildern

        Die Anbringung von Sat-Antennen, Firmenschildern oder Ähnlichem an der Hausfassade oder an Balkonen ist grundsätzlich an eine Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin gebunden.

        Für Eigentümer:innen
        Wohnungsverkauf

        Ihr:e Kaufvertragserrichter:in berät Sie gerne über die notwendigen Schritte. Nach Unterzeichnung ist jedenfalls umgehend eine Kaufvertragskopie bzw. Information über den Zeitpunkt des Haftungsüberganges an die Hausverwaltung zu übermitteln.

        Todesfall

        Im Falle des Versterbens der Eigentümerin bzw. des Eigentümers bitten wir Sie, uns zu informieren. Wir helfen Ihnen gerne, weitere Schritte einzuleiten. Die Verlassenschaft wird durch einen Notar abgewickelt, der die erforderlichen Maßnahmen weiß.

        Veränderungen außerhalb der Wohnung

        Veränderungen außerhalb des Wohnungseigentumsobjektes (z.B. Veränderungen an der Fassade, Montage von Sat-Antennen, Anbringung von Firmenschildern) bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Miteigentümer:innen.

        Verkauf des TG-Abstellplatzes

        Ein Verkauf des TG-Abstellplatzes ist insofern möglich, wenn dieser als „selbstständiges Wohnungseigentum“ parifiziert ist. Fragen Sie am besten ihre:n Vertragserrichter:in!

        Zustelladresse bei Eigentümerpartnerschaften

        Es ist grundsätzlich möglich, eine vom Objekt abweichende Zustelladresse zu verwalten. Da bei einer Eigentümerpartnerschaft die Partner:innen nur gemeinsam über das gemeinsame Wohnungseigentumsobjekt und die Nutzung des im gemeinsamen Wohnungseigentum stehenden Wohnungseigentumsobjektes verfügen dürfen, ist die Benennung nur einer Adresse angeraten.

        Schubverwaltung bei vermieteter Wohnung

        Wir nehmen Ihnen gerne die Verantwortung und Arbeit in Zusammenhang mit Ihrem Mieter bzw. Ihrer Mieterin ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!